Es können folgende Abfälle nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) angenommen werden:
Abfallschlüssel | Abfallbezeichnung |
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170101 | Beton |
170102 | Ziegel |
170103 | Fliesen und Keramik |
170104 | Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen* |
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen ab dem 16.07.2009 nur noch folgende Abfälle sortenrein, d.h. unvermischt angenommen werden.
Für PAK n. EPA Belastungen gelten folgende Grenzwerte:
- Original (Feststoff): Belastungen unterhalb 20 mg/kg (entspr. Z2 der LAGA)
- Abfallstoffe oberhalb einer Belastung von 100 mg/kg muss auf der Zentralen Reststoffdeponie ZRD in Meschede Frielinghausen beseitigt werden.
- Für Abfallstoffe mit einer Belastung zwischen 20 und 100 mg/kg ist dem Fachdienst Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Hochsauerlandkreises zum Feststoff eine Eluatanalyse vorzulegen.
- Im Elut sind max. 0,003 mg/l bzw. 3 µg/l zulässig. Dies ist durch mindestens eine Kontrollanalyse zu bestätigen.