Es können folgende Abfälle nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) angenommen werden:

AbfallschlüsselAbfallbezeichnung
170101 Beton
170102Ziegel
170103Fliesen und Keramik
170104Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen*
(*170503: Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)

Bitte beachten Sie:

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen ab dem 16.07.2009 nur noch folgende Abfälle sortenrein, d.h. unvermischt angenommen werden.

Für PAK n. EPA Belastungen gelten folgende Grenzwerte:

  • Original (Feststoff): Belastungen unterhalb 20 mg/kg (entspr. Z2 der LAGA)
  • Abfallstoffe oberhalb einer Belastung von 100 mg/kg muss auf der Zentralen Reststoffdeponie ZRD in Meschede Frielinghausen beseitigt werden.
  • Für Abfallstoffe mit einer Belastung zwischen 20 und 100 mg/kg ist dem Fachdienst Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Hochsauerlandkreises zum Feststoff eine Eluatanalyse vorzulegen.
  • Im Elut sind max. 0,003 mg/l bzw. 3 µg/l zulässig. Dies ist durch mindestens eine Kontrollanalyse zu bestätigen.